Definition: DomaingrabbingUnter dem Begriff „Domaingrabbing“ versteht man die Registrierung einer größeren Anzahl von Domains mit dem Ziel, diese an potenzielle Interessenten gewinnbringend weiter zu verkaufen. Domain-Grabbing unterscheidet sich von Cybersquatting in dem Sinne, daß einen Domaingrabber sich auf die Registrierung von Gattungsbegriffen und oft gesuchten Keywords und Keyword-Kombinationen beschränkt. Zum Beispiel werden Wortkombinationen wie „kaufen-online“ oder „onlinekauf“ oder „online-kauf“ als Domain-Namen angemeldet und zum Kauf angeboten. Beim Domaingrabbing wird durch den Domaingrabber in erster Linie versucht, solche Wortkombinationen anzumelden, die durch den im Domain-Namen vorhandenen Begriff einen Vorteil im Suchmaschinen-Wettbewerb versprechen. Der Cybersquatter dagegen konzentriert sich auf die unautorisierte Registrierung von Domains, die durch ihre Namensgebung fremde Namens- oder Markenrechte verletzen können. Weitere Informationen zum Domain Recht und Domaingrabbing: Während der Domain-Grabber durch seine Beschäftigung sehr wohl der allgemeinen Wertschöpfung dienlich sein kann, was aber nicht immer der Fall ist, kann man dem Cyber-Squatter kriminelle Energie per se unterstellen. Datum: 27.01.2007 03:20 - Rubrik: A-Z Stichwortverzeichnis - Author: support
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